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VGH Bayern, 23.01.2012 - 1 ZB 10.2345, 1 ZB 10.2348 |
Zitiervorschläge
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.01.2012 - 1 ZB 10.2345, 1 ZB 10.2348 (https://dejure.org/2012,24322)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Januar 2012 - 1 ZB 10.2345, 1 ZB 10.2348 (https://dejure.org/2012,24322)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Antrag auf Zulassung der Berufung; Nachbarklage; Biomasseheizung in Dorfgebiet; Hackschnitzeltrocknung; Zumutbarkeit der Geruchsbelästigungen; Auflagenvorbehalt; Reichweite eines Augenscheins; Notwendigkeit eines Sachverständigengutachtens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 05.08.2010 - M 11 K 10.2864
- VGH Bayern, 23.01.2012 - 1 ZB 10.2345, 1 ZB 10.2348
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 12.09.2005 - 1 ZB 05.42
Antrag auf Zulassung der Berufung; Ablehnung ohne Prüfung der Zulassungsgründe, …
Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2012 - 1 ZB 10.2345
Der Senat lässt offen, ob die Kläger zu 2. bis 5., die allesamt als Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft, der Klägerin zu 1. ihre Rechte am gemeinschaftlichen Eigentum geltend machen, daneben auch baurechtliche Nachbarrechte aus dem Sondereigentum besitzen können (offen gelassen: BayVGH vom 12.9.2005 BayVBl 2006, 374). - BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 12.87
Sachverständigengutachten - Gutachterliche Stellungnahmen - Ermessen des …
Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2012 - 1 ZB 10.2345
Eine Beweiserhebung ist im Übrigen nicht schon allein deshalb geboten, weil ein Beteiligter die vorliegenden Erkenntnisquellen für unzutreffend hält (BVerwG vom 6.10.1987 Az. 9 C 12.87 RdNr. 10). - VGH Bayern, 22.01.1993 - 2 B 91.3575
Bauplanungsrecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch eines Landwirts gegen …
Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2012 - 1 ZB 10.2345
Sowohl das Baugrundstück als auch das benachbarte Grundstück der Kläger befinden sich in einem Dorfgebiet, in dem die von den dortigen landwirtschaftlichen Betrieben üblicherweise ausgehenden geruchlichen Störungen gebietstypisch sind und daher von den übrigen Nutzungsarten, insbesondere von der Wohnnutzung, hinzunehmen sind (BayVGH vom 22.1.1993 UPR 1993, 230).